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   BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16, 2 B 34.16 (2 C 52.16)   

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https://dejure.org/2016,41857
BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16, 2 B 34.16 (2 C 52.16) (https://dejure.org/2016,41857)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.2016 - 2 B 34.16, 2 B 34.16 (2 C 52.16) (https://dejure.org/2016,41857)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 2016 - 2 B 34.16, 2 B 34.16 (2 C 52.16) (https://dejure.org/2016,41857)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Zulassung der Revision; Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der zeitnahen Geltendmachung des Begehren eines erhöhten Auslandszuschlags für einen Beamten

  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Voraussetzung der zeitnahen Geltendmachung des Begehren eines erhöhten Auslandszuschlags für einen Beamten

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision; Auslandszuschlag nach einer anderen Stufenzuordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar geklärt, dass Ansprüche, deren Festsetzung und Zahlung sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, einer vorherigen Geltendmachung bedürfen (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - Buchholz 232.0 § 87 BBG 2009 Nr. 1 Rn. 26).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10945/15

    Zeitnahe Geltendmachung eines Auslandszuschlags für Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16
    Ob dies auch für die durch Rechtsverordnung bestimmte Stufenzuordnung des Auslandszuschlages gilt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung indes uneinheitlich entschieden (vgl. die vorliegende Entscheidung des VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 2016 - 4 S 758/15 - einerseits; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 10 A 10945/15 - andererseits).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2016 - 4 S 758/15

    Besoldungsrechtliche Zuordnung des Dienstortes eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 09.11.2016 - 2 B 34.16
    Ob dies auch für die durch Rechtsverordnung bestimmte Stufenzuordnung des Auslandszuschlages gilt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung indes uneinheitlich entschieden (vgl. die vorliegende Entscheidung des VGH Mannheim, Urteil vom 8. März 2016 - 4 S 758/15 - einerseits; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 10 A 10945/15 - andererseits).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 41/22

    Bauvorbescheid (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Nach der Rechtsprechung der Kammer und des Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts kommt auch der überbaubaren Grundstücksfläche (hier der Bebauungstiefe) keine nachbarschützende Bedeutung zu, es sei denn, ein Bebauungsplan oder seine Begründung sind insoweit ausdrücklich nachbarschützend ausgerichtet (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.06.2014 - 1 MB 8/14 - Beschl. v. 22.04.2015 - 1 MB 9/15 - Beschl. v. 30.04.2009, - 1 MB 10/09 - Beschl. v. 20.12.1993, - 1 M 71/93 - VG Schleswig, Beschl. v. 19.04.2016 - 2 B 33/16 - und v. 22.04.2016, - 2 B 34/16 -).
  • VG Schleswig, 15.08.2022 - 2 B 34/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Nach der Rechtsprechung der Kammer und des Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts kommt auch der überbaubaren Grundstücksfläche (hier der Bebauungstiefe) keine nachbarschützende Bedeutung zu, es sei denn, ein Bebauungsplan oder seine Begründung sind insoweit ausdrücklich nachbarschützend ausgerichtet (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.06.2014 - 1 MB 8/14 - Beschl. v. 22.04.2015 - 1 MB 9/15 - Beschl. v. 30.04.2009, - 1 MB 10/09 - Beschl. v. 20.12.1993, - 1 M 71/93 - VG Schleswig, Beschl. v. 19.04.2016 - 2 B 33/16 - und v. 22.04.2016, - 2 B 34/16 -).
  • VG Schleswig, 23.06.2022 - 2 B 26/22

    Baugenehmigung (Nachbarwiderspruch) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Nach der Rechtsprechung der Kammer und des Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgerichts kommt auch der überbaubaren Grundstücksfläche (hier der Bebauungstiefe) keine nachbarschützende Bedeutung zu, es sei denn, ein Bebauungsplan oder seine Begründung sind insoweit ausdrücklich nachbarschützend ausgerichtet (OVG Schleswig, Beschl. v. 24.06.2014 - 1 MB 8/14 - Beschl. v. 22.04.2015 - 1 MB 9/15 - Beschl. v. 30.04.2009, - 1 MB 10/09 - Beschl. v. 20.12.1993, - 1 M 71/93 - VG Schleswig, Beschl. v. 19.04.2016 - 2 B 33/16 - und v. 22.04.2016, - 2 B 34/16 -).
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